Die private Krankenversicherung

Eine wichtige Entscheidung

Privatversicherte genießen in Arztpraxen und Krankenhäusern oft bevorzugte Behandlung. Dies liegt am Vergütungsmodell, das höhere Honorare für komplexe Behandlungen ermöglicht. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden Leistungen der privaten Krankenversicherung (PKV) nicht gesetzlich gekürzt. In der GKV bremsen gesetzliche Regulierungen, Kosten- und Leistungsbudgets sowie Fallpauschalen häufig die Behandlungsmethoden aus.

Die optimale Krankenversicherung: Ein Ratgeber für Selbstständige, Angestellte und Beamte

Für Selbstständige, gut verdienende Angestellte und Beamte stellt sich daher die Frage nach der richtigen Krankenabsicherung. Ein Wechsel zur PKV hat langfristige Auswirkungen und sollte sorgfältig abgewogen werden. Vorteile der PKV sind unter anderem die Chefarztbehandlung, Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und höhere Erstattungen beim Zahnersatz. Da alle Leistungen vertraglich vereinbart werden, ist es wichtig, genau auf die Vertragsbedingungen zu achten. Eine nachträgliche Erhöhung des Versicherungsschutzes ist im Krankheitsfall meist nicht möglich. Auch bestehende Verträge sollten regelmäßig auf ihr Preis-Leistungsverhältnis geprüft werden, um Leistungs- und Kostenfallen zu vermeiden.

Für Beamte ist die PKV oft finanziell sinnvoller, da der Dienstherr mindestens 50 % der Behandlungskosten übernimmt. Bei Ehepartnern kann der Beihilfesatz bei 70 %, bei Kindern bei 80 % liegen. Die restlichen Kosten werden durch die PKV abgedeckt, oft ergänzt durch spezielle Beihilfeergänzungstarife. Bei Pensionseintritt steigt der Beihilfesatz in der Regel auf 70 %. Beamte, die die GKV wählen, müssen den gesamten Versicherungsbeitrag selbst zahlen. Ausnahmen gelten in Hamburg, Berlin, Brandenburg, Bremen und Thüringen, wo Neubeamte zwischen Beihilfe und einem Zuschuss zur GKV wählen können.

Für Selbstständige und Angestellte ist die Wahl der richtigen Krankenversicherung komplexer. Angestellte erhalten einen Arbeitgeberzuschuss bis zur Beitragsbemessungsgrenze und im Rentenalter einen Zuschuss durch den Rentenversicherungsträger, der jedoch nur einen kleinen Teil der Beiträge abdeckt. Selbstständige müssen sowohl im Berufsleben als auch im Rentenalter die Beiträge vollständig selbst tragen. Daher kann es sich lohnen, in der GKV zu verbleiben und die Leistungen durch private Zusatzversicherungen zu ergänzen.

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