Betriebliche Altersvorsorge
attraktiv gestalten – Für Arbeitnehmende und Arbeitgebende
Experten prognostizieren, dass die gesetzliche Rente in naher Zukunft für viele Arbeitnehmer nicht ausreichen wird. Laut der Deutschen Rentenversicherung wird das Rentenniveau bis 2030 auf nur 43 % sinken.
Um die Lücke zwischen dem letzten Arbeitseinkommen und der staatlichen Rente zu schließen, können Arbeitnehmer privat vorsorgen. Eine effektive Maßnahme ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Dabei wird ein Teil des Bruttoeinkommens in die bAV eingezahlt. Arbeitgeber sind verpflichtet, bis zu 15 % der Investitionssumme ihrer Mitarbeiter beizusteuern. Wussten Sie das?
Das Wichtigste in Kürze:
Definition
Die bAV ist eine Form der privaten Altersvorsorge. Jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat das Recht, über seinen Betrieb eine Altersvorsorge abzuschließen. Der Arbeitgeber wählt den Anbieter und die Form der bAV aus.
Förderung
Die bAV wird staatlich gefördert. Einzahlungen aus dem Bruttogehalt sind bis zu 564 EUR monatlich steuerfrei. Bei der Auszahlung wird die Betriebsrente mit dem persönlichen Steuersatz versteuert.
Sozialversicherungsfreiheit
Beiträge sind bis zu 282 EUR monatlich von der Sozialversicherung befreit.
Durchführungswege
Die bAV kann als Direktversicherung, über Pensionskassen, Pensionsfonds, Unterstützungskassen oder als Direktzusage vom Betrieb erfolgen. Die meisten Arbeitnehmer nutzen eine Direktversicherung.
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